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Impressum


Verantwortlich für den Internetauftritt ist die:
Willner & Willner
Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB
Bauhofstraße 5
91052 Erlangen

eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer PR 170.

Einzelvertretungsberechtigte Partner i.S.d. PartGG:
Dieter Willner, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Dr. Tobias Willner, Steuerberater

Telefon: 09131 / 7 80 20
Telefax: 09131 / 78 02 78

Internet: www.steuerberater-willner.de

USt-IdNr.: DE360616695

Die Berufsbezeichnungen der Partner (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer) wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Steuerberaterkammer Nürnberg
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen gemäß §5 Telemediengesetz können bei der Steuerberaterkammer Nürnberg (www.stbk-nuernberg.de) bzw. der Bundessteuerberaterkammer sowie bei der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) eingesehen werden.

Die Partnerschaft verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich bezüglich der Tätigkeit als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer auf die europäische Union einschließlich Türkei und den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Hinweispflicht nach der novellierten StBVV:
Es wird darauf hingewiesen, dass für außergerichtliche Tätigkeiten eine höhere oder eine niedrigere Vergütung in Textform vor Auftragserteilung vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 4 StBVV).

Disclaimer:
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Fotonachweise:
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